Benötige ich eine Psychotherapie?

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Wenn Sie für sich, für Ihr Kind oder für jemand Bekanntes eine Psychotherapie in Erwägung ziehen, könnte es sein, dass die Person an einem oder einem ähnlichen der folgenden Störungsbilder leidet: 

 

  • AD(H)S (z.B. Konzentrationsschwierigkeiten, starke Impulsivität) 


  • Störung des Sozialverhaltens (z.B. sehr aggressiv, Regeln werden missachtet) 


  • Depressionen (z.B. größtenteils traurig, antriebsarm, pessimistisch) 


  • Anpassungsschwierigkeiten (z.B. nach einer Trennung oder einem Todesfall) 


  • Angststörungen (z.B. Angst vor Spinnen/Höhen/engen Räumen, Trennungsangst, Prüfungsangst, über vieles sich extreme Sorgen machen) 


  • soziale Phobie (z.B. Angst vor Menschen/kritischen Bewertungen/im Zentrum der Aufmerksamkeit zu stehen) 


  • Essstörungen (z.B. wiederholtes Erbrechen, starkes Untergewicht, Essanfälle) 


  • Schlafschwierigkeiten (z.B. Ein- und Durchschlafschwierigkeiten, Schlafwandeln, Albträume) 


  • Zwangsstörungen (z.B. Waschzwang, Kontrollzwang) 


  • Süchte (z.B. Alkoholsucht, Nikotinsucht, Drogensucht)


  • frühkindliche Regulationsstörungen (z.B. exzessives Schreien, Nahrungsverweigerung, Schlafschwierigkeiten)


  • Einnässen, Einkoten 


  • Schizophrenie (z.B. Wahneinfall, Halluzinationen) 


  • Tic-Störungen (z.B. Tourette-Syndrom, extremes Zwinkern) 


  • Störungen sozialer Funktionen (z.B. Sprechverweigerung, Bindungsstörung) 


  • Autismus (z.B. Asperger-Syndrom)


  • abnorme Gewohnheiten (z.B. Spielsucht, Feuerlegen, Haareausreißen, Stehlen)


  • Persönlichkeitsstörungen


  • sexuelle Funktionsstörungen (z.B. Erektionsschwierigkeiten, Orgasmusstörung) 


  • Störungen der Sexualpräferenz (z.B. Pädophilie) 


  • psychosomatische Probleme (z.B. körperliche Schmerzen durch psychischen Stress) 


  • Intelligenzminderungen (z.B. IQ unter 70)


  • posttraumatische Belastungsstörungen (z.B. Traumata)

 

Vielleicht haben Sie sich oder Ihr Kind mit einer ähnlichen Problematik in der vorherigen Auflistung wiedergefunden. Vielleicht traf aber auch keines der genannten Störungsbilder auf Sie zu oder Sie sind sich unsicher, ob Ihr Problem tatsächlich auch einer psychotherapeutischen Behandlung bedarf. In jedem dieser Fälle können Sie gerne einen ersten zeitnahen Termin mit mir vereinbaren, in dem wir abklären, ob eine Psychotherapie bei Ihnen bzw. Ihrem Kind auch das Richtige ist.

Sie benötigen keine Überweisung von Ihrem (Kinder)arzt.

Haben Sie noch Fragen?

Kontaktieren Sie mich. Ich helfe Ihnen gerne weiter.

Ablauf einer Psychotherapie?

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Zunächst klären wir in einer ersten gemeinsamen Sitzung, ob eine Psychotherapie überhaupt notwendig ist. Falls ja werden weitere diagnostische Untersuchungen stattfinden, um das jeweilige Störungsbild besser eingrenzen und dadurch besser behandeln zu können. Diese Zeit dient auch dazu, dass sich Patient und Therapeut besser kennenlernen können. Daraufhin findet die Behandlung des jeweiligen Störungsbildes statt.

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Behandlungsart des Störungsbildes?

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Ihre Behandlung bzw. die Behandlung Ihres Kindes erfolgt nach den neuesten wissenschaftlich anerkannten verhaltenstherapeutischen Methoden. Dabei ist es mir wichtig, dass der Patient als Individuum angesehen wird und dementsprechend auch eine individuell auf ihn abgestimmte Psychotherapie erhalten soll. Dabei sind Faktoren wie das Störungsbild des Patienten, aber auch sein Alter, seine kognitiven Fähigkeiten und das ihn umgebende soziale Milieu mitentscheidend, wie er bestmöglich therapiert werden kann.


Bei der Therapie von Kindern ist des Öfteren ein Einbezug der Eltern hilfreich, bei älteren Kindern bzw. Jugendlichen erscheint wiederum meist ein nur noch geringfügiger Einbezug der Eltern als notwendig. Auch Erwachsene (bis 21. Lebensjahr) therapiere ich, wobei ein Einbezug der Eltern oft ausgeklammert werden kann. Dabei kann eine im Zeitraum vor dem 21. Lebensjahr begonnene Psychotherapie auch über das 21. Lebensjahr hinaus fortgeführt werden.


Auch wenn nicht alles im Detail abgesprochen werden kann, so bin ich doch bemüht, Ihnen und Ihrem Kind Vorgehensweisen der Psychotherapie transparent aufzuzeigen, damit Sie und Ihr Kind wissen, auf was Sie sich einlassen.

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Schweigepflicht?

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Dass Sie oder Ihr Kind sich psychotherapeutisch behandeln lassen, erfährt niemand, d.h. niemand, dem Sie es nicht selbst mitgeteilt haben. Als Ihr Psychotherapeut bzw. der Ihres Kindes unterliege ich der Schweigepflicht, d.h., dass ich niemand anderem (wenn nicht vorher mit Ihnen abgesprochen) weder von Ihrer Behandlung, noch von den Inhalten Ihrer Behandlung erzählen werde.

Ihre Krankenversicherung erfährt grundsätzlich nur von Ihrer Diagnose und der Anzahl der durchgeführten Sitzungen.


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Keine Kosten

für Sie!

Gesetzlich krankenversichert?

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Sollten Sie bzw. Ihr Kind gesetzlich krankenversichert sein (z. B. über die TK, BARMER, DAK, AOK, IKK, etc.), so übernimmt Ihre gesetzliche Krankenversicherung die Kosten für die Psychotherapie.


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Privat krankenversichert?

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Sollten Sie bzw. Ihr Kind privat krankenversichert sein (z. B. über die HanseMerkur, DKV, Debeka, Allianz, Signal Iduna, etc.), so übernimmt Ihre private Krankenversicherung bzw. die dazugehörige Beihilfe die Kosten für die Psychotherapie.

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